Auf dieser Seite finden Sie einen Auszug aus dem vom Wirtschaftsprüfer testierten Prüfbericht 2017 sowie statistische Angaben per 31.12.2017 nämlich:
Entwicklung des Vermögens des Versorgungswerks
Der Rentensteigerungsbetrag gem. § 12 Abs. 2 der Satzung wurde zum 01.01.2014 auf € 92,00 angehoben. Bei Beginn des Versorgungswerks in 1985 betrug dieser DM 90,00 oder € 46,0163.
Die Entwicklung des Rentensteigerungsbetrages ist sowohl von der Entwicklung der Beiträge als auch den erzielbaren Vermögenserträgen abhängig